Unfallgutachten
-vom unabhängigen KFZ Gutachter-
in Eberswalde und Bernau
Sie hatten einen unverschuldeten Unfall und suchen einen unabhängigen Kfz Sachverständigen / Kfz Gutachter im Raum Barnim und Umgebung ?Erfahren sie mehr über uns
Telefonisch erreichen Sie uns:
Eberswalde 03334- 37 999 70
Bernau 03338- 34 34 990
Mobil 0176- 86 00 96 66
Wir erstellen Ihr Gutachten innerhalb von 24-48h!
Sparen Sie lange Anfahrtswege und Zeit! Wir nehmen den Schaden direkt bei Ihnen zu Haus oder am Arbeitsplatz auf. Sofern Sie keine Schuld am Unfall tragen, rechnen wir unsere kompletten Kosten mit der gegnerischen Versicherung ab.Ihre Vorteile:
- Bürozeiten: Mo. – Fr. 8:00 – 17:00
- Direktanbindung an Versicherungsnetz
- 2 Standorte in Bernau und Eberswalde
- Flexible und kurzfristige Termine – auch am Wochenende
- Schadengutachten und Unfallgutachten
- Vor-Ort-Servie – Wir kommen auch zu Ihnen
- 24H Service!
Wir besichtigen auch nach 18:00 Uhr und an Wochenenden
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Autounfall Kostenvoranschlag Werkstatt ? – Besser nicht!!!
Lassen Sie Ihren Unfallschaden von einem KFZ Gutachter Barnim in Eberswalde oder Bernau ermitteln
Nach einem unverschuldeten Autounfall sollte der Kostenvoranschlag als Grundlage der Schadensregulierung die absolute Ausnahme sein. Lediglich in so genannten Bagatellschäden, das heißt in Fällen, in denen die Reparaturkosten erkennbar unter 750,00 € liegen, dürfte ein Kostenvoranschlag nach Autounfall ausreichend sein.Wir prüfen kostenlos ob ein Bagatellschaden vorliegt !!!
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Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Versicherer des Unfallverursachers mitteilt, dass ihm ein Kostenvoranschlag nach Autounfall ausreichen wü¨rde.Entscheidend ist nicht, was der Versicherer des Unfallverursachers wü¨nscht, sondern entscheidend sind die Rechte des Geschädigten nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall.
Schon aus Gründen der Beweissicherung sollte der Kostenvoranschlag ein Ausnahmefall sein, da in erster Linie das Schadengutachten eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen beweissichernden Charakter nach einem Verkehrsunfall hat.
In aller Regel wird überdies das Autohaus den Kostenvoranschlag gegen ein angemessenes Entgelt erstellen, ohne dass ein Anspruch auf Erstattung dieser Kosten bei der regulierungspflichtigen Versicherung ohne weiteres unterstellt werden kann.
Denken Sie daran: Sie haben die freie Wahl eines Sachverständigen! Lassen Sie NICHT den Sachverständigen der Versicherung des Unfallverursachers ermitteln!
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Schadengutachten bei einem Haftpflichtunfallschaden
Wer einen Unfall mit seinem Fahrzeug erleidet, wird glücklich sein, dass es bei einem Sachschaden geblieben ist. Doch auch in diesem Fall kann der Frust groß werden – z. B. dann, wenn der unverschuldete Unfallbeteiligte letztendlich auf seinen Kosten sitzen bleibt.Damit es nicht soweit kommt, sollte immer dann ein Schadengutachten von einem KFZ Gutachter in Bernau oder Eberswalde erstellt werden, wenn der Unfallhergang nicht eindeutig rekonstruierbar ist oder sich die Unfallbeteiligten nicht darüber einig sind, wer die Schuld am Unfall trägt. Die Dienstleistung des Gutachters bezieht sich also nicht nur auf die Schätzung der Schadenshöhe, sondern auch auf die Schadensfeststellung nach einem Verkehrsunfall, die Unfallrekonstruktion sowie die Beweissicherung für die Autoversicherung im Streitfall.
Kosten des KFZ Gutachters Barnim in Eberswalde u. Bernau
-im unverschuldeten Haftpflichtfall bei uns ohne Vorkosten-
Sie haben das Recht sich einen eigenen KFZ-Gutachter zu suchen, der den Schaden feststellt. Und im unverschuldeten Haftpflichtunfall zahlt die gegnerische Versicherung den GutachterAus der sogenannten ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshof (BGH) ergibt sich, dass die Kosten für das Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen zu den Unfallkosten zählen und daher vom Schadenverursacher oder seiner Haftpflichtversicherung zu ersetzen sind.
Übrigens: Das beschriebene Recht hat der Geschädigte auch dann, wenn die Versicherung des Unfallgegners bereits einen Sachverständigen beauftragt hat.
Bleibt allerdings ein Problem: In den meisten Fällen fordert der Sachverständige, dass der Auftraggeber die Kosten für seinen Einsatz vorstrecken muss.
Diese Praxis kann jedoch durch die Unterzeichnung einer Sicherungs-Abtretungserklärung umgangen werden. Dadurch werden die Kosten für das Gutachten direkt von der Haftpflicht- bzw. Autoversicherung des Verursachers an den Sachverständigen gezahlt.
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